Me and myself |
Freitag, 21. Juni 2002
clean me
thorsten
06:51h
Wer eine private Homepage sein eigen nennt, ist so etwas wie ein Herausgeber - und somit haftbar für alle Inhalte. Auch für die im Gästebuch: Wer das nicht "sauber" hält, kann Probleme bekommen. Wer auf seiner Homepage ein so genanntes Gästebuch führt, muss dessen Inhalt regelmäßig kontrollieren. Unterbleibt die regelmäßige Überprüfung, macht sich der Betreiber nach Ansicht des Landgerichtes Trier den Inhalt der Eintragungen zu eigen und handelt daher möglicherweise rechtswidrig (Az.: 4 O 106/00). Das Landgericht sah in dieser Eintragung eine Ehrverletzung des Klägers und verpflichtete den Betreiber der Homepage zur Löschung. Außerdem stellten die Richter klar, dass der Betreiber mindestens einmal wöchentlich den Inhalt des Gästebuchs überprüfen und rechtswidrige Eintragungen löschen muss.
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letzte Änderung: 14.05.02, 22:09 Nicht angemeldet ... Einloggen?
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